Rechtliches

Aktlas - Nutzungsbedingungen

Stand: 7. Juli 2026

Wichtiger Hinweis: Kein Ersatz für Rechtsberatung

Aktlas ist ein Software-Werkzeug und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Risikoklassifizierung und Compliance-Checklisten dienen als Orientierungshilfe. Für verbindliche rechtliche Einschätzungen konsultieren Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Bedingungen“) gelten für den Zugriff auf und die Nutzung der Softwarelösung mit dem Namen Aktlas („Aktlas“) sowie der zugehörigen Dienste (zusammen die „Services“), die von Elias Müller, Grasfeldweg 22, 85445 Oberding, Deutschland („Unternehmen“) bereitgestellt werden.

Diese Bedingungen bilden zusammen mit den in Bezug genommenen Dokumenten eine rechtsverbindliche Vereinbarung („Vereinbarung“) zwischen dem Unternehmen und dem Kunden („Kunde“). Die Services richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB und nicht an Verbraucher.

Die Parteien schließen die Vereinbarung über ein Bestellformular. Dieses kann entweder (i) als separates Dokument vorliegen, das beide Parteien unterzeichnen, oder (ii) als elektronischer Bestell- oder Registrierungsprozess ausgestaltet sein, den das Unternehmen bereitstellt, etwa über einen Online-Checkout oder einen Click-Accept-Prozess („Bestellformular“).

Das Bestellformular legt fest, welche Services das Unternehmen im Rahmen dieser Vereinbarung erbringt.

Zu den in Bezug genommenen Dokumenten gehören insbesondere:

  • Leistungsbeschreibung („Leistungsbeschreibung“)
  • Bestellformular
  • Auftragsverarbeitungsvertrag („DPA“)
  • Datenschutzerklärung („Datenschutzerklärung“)
  • EU Data Act Zusatzvereinbarung („Data Act Addendum“)

Durch das Ausfüllen eines Bestellformulars oder durch den Zugriff auf die Services oder deren Nutzung erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden. Stimmt der Kunde diesen Bedingungen nicht zu, darf er nicht auf die Services zugreifen und sie nicht nutzen.

2. Services

2.1 Beschreibung

Das Unternehmen stellt dem Kunden Zugriff auf die Services bereit. Die Services sind eine cloudbasierte Softwarelösung, die den Kunden dabei unterstützt, seine KI-Systeme im Hinblick auf regulatorische Anforderungen einzuordnen und zu dokumentieren, insbesondere im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2024/1689 („KI-Verordnung“). Sie dienen dazu, den mit der Compliance verbundenen manuellen Aufwand zu reduzieren sowie Nachvollziehbarkeit und Transparenz zu erhöhen.

Die Services ermöglichen es dem Kunden insbesondere, KI-Systeme durch das Ausfüllen strukturierter Fragebögen zu erfassen und zu klassifizieren, das jeweilige Risikoniveau anhand einer festen Regellogik zu bestimmen, hierauf aufbauend automatisiert Checklisten zu generieren, vorgefertigte Dokumentenvorlagen zu nutzen sowie Berichte und Dokumente zu erzeugen. Vom Kunden ausgefüllte Dokumente können zur Aufbewahrung in den Services hochgeladen und gespeichert werden.

Die Services arbeiten vollständig deterministisch. Klassifizierung, Risikoeinstufung, Checklisten und sonstige Ergebnisse beruhen ausschließlich auf einer festen, regelbasierten Logik anhand öffentlich einsehbarer Kriterien. Die Services stellen keine Rechtsberatung dar, sondern eine Entscheidungshilfe anhand öffentlich einsehbarer Kriterien; sie ersetzen keine rechtliche oder fachliche Prüfung im Einzelfall. Die rechtliche Bewertung, Klassifizierung und die Einhaltung regulatorischer Anforderungen verbleiben allein beim Kunden.

Eine nähere Beschreibung der konkreten Funktionen und Module der Services ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, die unter /leistungsbeschreibung abrufbar ist, sowie gegebenenfalls aus dem Bestellformular.

Die Services stehen dem Kunden unmittelbar nach der Registrierung zur Verfügung; eine gesonderte Implementierung, Einrichtung oder Integration in Systeme des Kunden ist nicht erforderlich.

2.2 Nutzerregistrierung

Um auf die Services zuzugreifen und diese zu nutzen, registriert der Kunde ein primäres Konto („Hauptkonto“). Für die Registrierung des Hauptkontos ist die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich; diese dient zugleich als Benutzername. Sofern die jeweilige Leistungsstufe dies vorsieht, kann der Kunde über das Hauptkonto weitere Nutzerkonten („Nutzer“) anlegen und verwalten. Jedem Konto ist eine natürliche Person zuzuordnen, die mit dem Kunden verbunden ist, etwa Mitarbeiter, Auftragnehmer oder sonstiges autorisiertes Personal.

Der Kunde stellt sicher, dass alle im Zusammenhang mit der Erstellung und Nutzung von Konten bereitgestellten Informationen korrekt, aktuell und vollständig sind. Er ist für die Vertraulichkeit und Sicherheit der Zugangsdaten verantwortlich und haftet hierfür. Der Kunde ist für alle Aktivitäten verantwortlich und haftet für diese, die über seine Konten erfolgen.

Der Kunde informiert das Unternehmen unverzüglich über jeden vermuteten unbefugten Zugriff, Sicherheitsvorfall oder die Kompromittierung von Zugangsdaten.

2.3 Beschränkungen

Die Services stellt das Unternehmen dem Kunden ausschließlich zur Nutzung im Rahmen des vertraglich vereinbarten Umfangs und des jeweils geltenden Bestellformulars zur Verfügung.

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten die folgenden Beschränkungen:

  • Die Services dürfen nicht durch oder im Namen von mit dem Kunden verbundenen Unternehmen genutzt werden.
  • Der Kunde darf Dritten keinen Zugang zu den Services gewähren.
  • Der Kunde darf die Services nicht in einer Weise nutzen, die den vereinbarten Nutzungsumfang überschreitet, technische oder vertragliche Beschränkungen umgeht oder die automatisierte Erbringung von Dienstleistungen an Dritte ermöglicht.

Das Unternehmen ist berechtigt, den Zugang zu den Services auszusetzen oder einzuschränken, wenn es Kenntnis von einer Nutzung erhält, die gegen diesen Abschnitt verstößt. Eine solche Aussetzung lässt die Zahlungspflichten des Kunden aus der Vereinbarung unberührt.

2.4 Service-Tiers, Upgrades & weitere Leistungen

Die Services werden in verschiedenen Leistungsstufen (z. B. Basic, Pro) bereitgestellt, die sich im Leistungsumfang, in den Funktionalitäten, in den Nutzungsparametern und in der Preisgestaltung unterscheiden können. Die konkreten Merkmale und Bedingungen der jeweiligen Leistungsstufen ergeben sich aus dem jeweils geltenden Bestellformular oder der Leistungsbeschreibung.

Der Kunde kann, vorbehaltlich der Verfügbarkeit, in eine andere Leistungsstufe wechseln oder zusätzliche Funktionen hinzubuchen. Solche Änderungen, einschließlich der anfallenden Gebühren und des Zeitpunkts ihres Wirksamwerdens, werden schriftlich vereinbart oder in einem aktualisierten Bestellformular festgehalten. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, berühren solche Änderungen die Laufzeit oder Verlängerung der Vereinbarung nicht.

Das Unternehmen schuldet keine über die vereinbarten Services hinausgehenden Leistungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart ist. Insbesondere ist das Unternehmen nicht verpflichtet, Installations-, Einrichtungs-, Beratungs-, Anpassungs- oder Schulungsleistungen zu erbringen oder individuelle Programmierungen oder Zusatzprogramme zu entwickeln oder bereitzustellen. Weitere Leistungen oder zusätzliche Funktionen können dem Kunden nach gesonderter Vereinbarung und gegebenenfalls gegen gesonderte Vergütung bereitgestellt werden.

2.5 Beta-Services

Das Unternehmen kann dem Kunden von Zeit zu Zeit Beta-, Test- oder Vorabversionen von Funktionen oder Services („Beta-Services“) unentgeltlich oder zu reduzierten Gebühren zur Verfügung stellen. Der Kunde entscheidet nach eigenem Ermessen, ob er Beta-Services nutzt.

Beta-Services werden „wie besehen“ und „wie verfügbar“ bereitgestellt. Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt das Unternehmen hierfür keine Gewährleistungen, Service Levels, Supportpflichten oder sonstigen Verpflichtungen. Das Unternehmen ist berechtigt, Beta-Services jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern, einzuschränken oder einzustellen, ohne dass hieraus eine Haftung entsteht. Es besteht keine Verpflichtung des Unternehmens, Beta-Services in den regulären Leistungsumfang zu überführen. Der Kunde erkennt an, dass Beta-Services weniger zuverlässig oder verfügbar sein können als die regulären Services und vermehrt Fehler oder Mängel enthalten können.

3. Rechte & Pflichten des Unternehmens

3.1 Bereitstellung und Betrieb der Services

Das Unternehmen stellt dem Kunden die Services gemäß der Vereinbarung, insbesondere den nachstehenden Service Levels, unter Anwendung angemessener Sorgfalt und Fachkunde bereit.

Das Unternehmen:

  • stellt dem Kunden die Services für die vereinbarte Laufzeit zur Verfügung und hält die Funktionalität gemäß dem jeweils geltenden Bestellformular aufrecht;
  • unternimmt angemessene Anstrengungen, um sicherzustellen, dass die Services frei von Viren und sonstigem bösartigem Code sind;
  • kann zur Bereitstellung und zum Betrieb der Services Unterauftragnehmer oder Drittanbieter einsetzen, insbesondere Anbieter von Infrastruktur und Datenverarbeitung;
  • stellt Support bereit und gewährleistet die Serviceverfügbarkeit gemäß den nachstehenden Service Levels;
  • kann den Zugriff auf die Services aussetzen oder einschränken, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung, Rechtsverstöße oder sonstige Verstöße gegen die Vereinbarung vorliegen. Die Zahlungspflichten des Kunden bleiben hiervon unberührt;
  • ist berechtigt, Wartungen, Aktualisierungen und Verbesserungen der Services und der zugrunde liegenden Infrastruktur durchzuführen. Das Unternehmen informiert den Kunden vorab über geplante Maßnahmen, soweit diese die Verfügbarkeit beeinträchtigen können.

Die Services basieren teilweise auf Infrastruktur, Systemen und Dienstleistungen Dritter, insbesondere Cloud-Infrastruktur-Anbietern (zusammen „Drittanbieter“). Das Unternehmen hat nur begrenzte Kontrolle über diese Drittanbieter und deren Leistungen. Es übernimmt keine Verantwortung für Unterbrechungen, Einschränkungen oder Ungenauigkeiten, die auf solche externen Abhängigkeiten zurückzuführen sind. Die konkreten Verfügbarkeits- und Supportniveaus ergeben sich aus den nachstehenden Service Levels.

Die Services werden „wie besehen" (as is) und „wie verfügbar" (as available) bereitgestellt. Das Unternehmen unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um die Services allgemein verfügbar zu halten und Support in angemessenem Umfang während der üblichen Geschäftszeiten zu leisten, sagt jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit und keine festen Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten zu, soweit im Bestellformular nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Das Unternehmen ist berechtigt, die Services für Wartungen, Aktualisierungen oder aus betrieblichen Gründen jederzeit vorübergehend einzuschränken oder zu unterbrechen; solche Zeiten sowie Beeinträchtigungen außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Unternehmens (insbesondere durch Drittanbieter, die vom Kunden genutzte Infrastruktur oder Handlungen des Kunden) gelten nicht als Nichtverfügbarkeit und begründen keine Vertragsverletzung. Weitergehende Zusicherungen oder Gewährleistungen werden nicht gegeben.

3.2 Änderungen der Services

Das Unternehmen kann die Services nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ändern, wenn ein zwingender Grund vorliegt, der bei Abschluss der Vereinbarung nicht vorhersehbar war und die Änderung das Gleichgewicht zwischen den Services und den Servicegebühren nicht wesentlich stört sowie die berechtigten Interessen des Kunden am Erhalt der vereinbarten Services nicht unangemessen beeinträchtigt.

Zwingende Gründe sind insbesondere:

  • die Einhaltung von Änderungen geltender Gesetze, Verordnungen oder verbindlicher Rechtsprechung;
  • die Anpassung an eine geänderte technische Umgebung oder an wesentliche technische Entwicklungen;
  • die Reaktion auf einen erheblichen Anstieg der Nutzerzahlen oder andere wesentliche betriebliche Anforderungen;
  • die Aufrechterhaltung oder Verbesserung der Sicherheit oder Integrität der Services;
  • Änderungen, die dem Kunden eine gleichwertige oder verbesserte Funktionalität bieten.

Geringfügige Änderungen ohne wesentliche Auswirkungen auf die Nutzung der Services oder die Servicegebühren, insbesondere regelmäßige Updates, Sicherheitspatches sowie Layout- oder Anzeigeanpassungen, teilt das Unternehmen dem Kunden in geeigneter Weise mit.

In allen anderen Fällen informiert das Unternehmen den Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail („Änderungsmitteilung“). Die Änderungsmitteilung enthält Angaben zur Art und zum Zeitpunkt der Änderung sowie gegebenenfalls zu den dem Kunden zur Verfügung stehenden Optionen und den Folgen eines Untätigbleibens.

Hat eine Änderung erhebliche Auswirkungen auf die Nutzung der Services oder führt sie zu wesentlichen zusätzlichen Zahlungsverpflichtungen, kann der Kunde die Vereinbarung mit einer Frist von dreißig Tagen kündigen. Die Frist beginnt mit Zugang der Änderungsmitteilung oder, falls später, mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung. Das Kündigungsrecht entfällt, wenn der Kunde die Services in der bisherigen Version ohne zusätzliche Kosten weiter nutzen kann. Übt der Kunde das Kündigungsrecht nicht fristgerecht aus, gilt die Änderung als genehmigt. Das Unternehmen weist den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Folge hin. Die geänderten Services unterliegen im Übrigen weiterhin diesen Bedingungen.

4. Rechte & Pflichten des Kunden

Der Kunde ist für die ordnungsgemäße, sichere und rechtmäßige Nutzung der Services gemäß der Vereinbarung verantwortlich. Er stellt sicher, dass auch seine Nutzer die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhalten.

Der Kunde:

  • nutzt die Services ausschließlich für eigene interne Geschäftszwecke;
  • ist allein verantwortlich für alle Daten, Inhalte und Informationen, die in die Services eingebracht, durch die Services verarbeitet oder unter Nutzung der Services erzeugt werden;
  • stellt sicher, dass diese Daten rechtmäßig verarbeitet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Rechte des geistigen Eigentums, Vertraulichkeitsverpflichtungen oder Geschäftsgeheimnisse;
  • stellt sicher, dass die Nutzung der Services seinen betrieblichen und regulatorischen Anforderungen entsprechen;
  • informiert das Unternehmen unverzüglich über Sicherheitsvorfälle, unbefugten Zugriff oder sonstige Verstöße im Zusammenhang mit der Nutzung der Services;
  • wirkt in angemessenem Umfang an der Durchführung der Vereinbarung mit, insbesondere durch Bereitstellung von Ansprechpartnern, technischen Informationen und rechtzeitigen Rückmeldungen.

Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einhaltung der für ihn geltenden gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Services. Das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung für die rechtliche Bewertung, Klassifizierung oder Prüfung von Prozessen, Entscheidungen oder Ergebnissen, die der Kunde unter Nutzung der Services steuert oder trifft.

Im Hinblick auf die von den Services erzeugten Ergebnisse (insbesondere Klassifizierungen, Risikoeinstufungen, Checklisten, Vorlagen und Berichte) ist der Kunde insbesondere verantwortlich für: :

  • die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von ihm in die Fragebögen und Services eingegebenen Angaben und Daten;
  • die Überprüfung und Plausibilisierung der von den Services erzeugten Ergebnisse vor deren Verwendung, insbesondere bei rechtlichen, finanziellen oder operativen Auswirkungen;
  • die eigenständige rechtliche und fachliche Bewertung, ob die Ergebnisse für seine Zwecke geeignet sind und den für ihn geltenden Anforderungen genügen;
  • sämtliche Entscheidungen und Maßnahmen, die er auf Grundlage der von den Services erzeugten Ergebnisse trifft.

5. Zahlungen und Gebühren

5.1 Servicegebühren

Der Kunde zahlt die zwischen den Parteien vereinbarten Entgelte für die Services („Servicegebühren“) und alle weiteren vereinbarte Entgelte, insbesondere Setupgebühren Alle Beträge sind in Euro (EUR) angegeben und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

5.2 Zahlungsbedingungen, Abrechnung und Verzug

Sofern nicht anders vereinbart, werden die Servicegebühren monatlich abgerechnet und jeweils für den kommenden Monat im Voraus in Rechnung gestellt bzw. eingezogen. Die erste Rechnung wird zum Wirksamkeitsdatum ausgestellt. Der Kunde ermächtigt das Unternehmen, fällige Servicegebühren über die hinterlegte Zahlungsmethode monatlich einzuziehen.

Rechnungen werden elektronisch gestellt und sind innerhalb der jeweils angegebenen Frist unter Verwendung einer vom Unternehmen akzeptierten Zahlungsmethode zu begleichen.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist das Unternehmen berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen und nach vorheriger Mahnung den Zugang zu den Services zu beschränken oder auszusetzen. Die Zahlungspflichten des Kunden bleiben hiervon unberührt.

Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Forderungen des Unternehmens aufzurechnen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

5.3 Rückerstattungen

Servicegebühren sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Für einen Abrechnungszeitraum im Voraus gezahlte Servicegebühren werden nicht zurückerstattet, auch wenn der Kunde die Services vor Ablauf dieses Zeitraums kündigt oder deren Nutzung einstellt.

Rückerstattungen erfolgen nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder das Unternehmen im Einzelfall nach billigem Ermessen zustimmt. In diesem Fall erfolgt die Rückerstattung über dieselbe Zahlungsmethode und in derselben Währung, die der Kunde verwendet hat.

6. Laufzeit & Kündigung

6.1 Beginn und Laufzeit

Die Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung durch beide Parteien, mit Abschluss des elektronischen Bestell- oder Registrierungsprozesses oder zu dem anderweitig vereinbarten Zeitpunkt in Kraft („Wirksamkeitsdatum“). Alle Rechte und Pflichten aus der Vereinbarung, einschließlich der Zahlungspflichten, gelten ab dem Wirksamkeitsdatum, unabhängig davon, wann der Kunde erstmals Zugriff auf die Services erhält oder diese nutzt.

Sofern nicht anders vereinbart, wird die Vereinbarung auf unbestimmte Zeit geschlossen und in Monatszeiträumen ab dem Wirksamkeitsdatum abgerechnet.Monat, sofern sie nicht zuvor gemäß den nachstehenden Bestimmungen gekündigt wird (die gesamte Vertragsdauer die „Vertragslaufzeit“).

6.2 Ordentliche Kündigung

Die Vereinbarung kann von jeder Partei ordentlich in jedem Abrechnungsmonat mit Wirkung zum Ende des darauffolgenden Abrechnungsmonats in Textform gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund und das Kündigungsrecht nach dem Data Act Addendum bleiben unberührt.

6.3 Kündigung aus wichtigem Grund

Jede Partei kann die Vereinbarung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Partei eine wesentliche Pflicht aus der Vereinbarung verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach schriftlicher Abmahnung behebt. Eine wesentliche Pflichtverletzung liegt insbesondere vor bei (i) Zahlungsverzug des Kunden oder (ii) der Einleitung von Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahren über das Vermögen einer Partei.

6.4 Kündigungsfolgen

Die Kündigung berührt nicht die bis zu ihrem Wirksamwerden entstandenen Rechte und Pflichten. Im Fall einer Kündigung aus wichtigem Grund durch das Unternehmen bleibt der Kunde zur Zahlung der Servicegebühren verpflichtet. Erfolgt die Kündigung aus wichtigem Grund durch den Kunden aus einem vom Unternehmen zu vertretenden Grund, entfallen die Zahlungspflichten für zukünftige Zeiträume.

Bereits gezahlte Servicegebühren werden, vorbehaltlich zwingenden Rechts, nicht erstattet.

7. Geistiges Eigentum & Daten

Soweit in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anders geregelt, behält jede Partei behält alle Rechte an ihrem eigenen geistigen Eigentum, einschließlich Urheberrechten, Patenten, Erfindungen, Marken, Designs, Domainnamen, Datenbankrechten, Know-how, Geschäftsgeheimnissen und sonstigen immateriellen Schutzrechten („Rechte an geistigem Eigentum“). Alle Rechte an geistigem Eigentum an den Services, einschließlich der zugrunde liegenden Modelle, Algorithmen, des Quellcodes und der Software, verbleiben beim Unternehmen.

Für die Dauer der Vertragslaufzeit gewährt das Unternehmen dem Kunden ein beschränktes, widerrufliches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, auf die Services zuzugreifen und diese im Einklang mit der Vereinbarung zu nutzen.

Der Kunde gewährt dem Unternehmen ein beschränktes, nicht ausschließliches, lizenzgebührenfreies, weltweites, nicht übertragbares und unterlizenzierbares Recht, Daten und Informationen, die in die Services eingegeben oder durch deren Nutzung erzeugt werden („Kundendaten“), abzurufen, zu nutzen, zu speichern, zu übertragen und zu verarbeiten, soweit dies zur Erbringung der Services nach dieser Vereinbarung erforderlich ist. Eine Unterlizenzierung erfolgt ausschließlich an im Rahmen dieser Vereinbarung zulässige Unterauftragnehmer.

Das Unternehmen ist berechtigt, Leistungs-, Analyse- und technische Daten im Zusammenhang mit dem Zugriff auf und der Nutzung der Services zu erheben, einschließlich Protokolldaten, Konfigurationsdaten und Nutzungsstatistiken („Nutzungsdaten“). Der Kunde überträgt dem Unternehmen unwiderruflich alle Rechte an etwaigem Feedback sowie, soweit gesetzlich zulässig, an den Nutzungsdaten.

Das Unternehmen darf Kundendaten ausschließlich in aggregierter und/oder anonymisierter Form verwenden, sodass weder der Kunde noch eine identifizierbare natürliche Person identifiziert werden kann („Aggregierte Daten“). Das Unternehmen ist berechtigt, solche Aggregierten Daten zeitlich unbeschränkt, unwiderruflich, weltweit und unterlizenzierbar für interne Zwecke zu nutzen, insbesondere zur Weiterentwicklung, zum Testen und zur Verbesserung der Services sowie für Zwecke der Sicherheit, Wartung, des Supports und der Analyse. Das Unternehmen trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um eine Re-Identifizierung zu verhindern.

8. Vertraulichkeit & Datenschutz

Während der Laufzeit der Vereinbarung können die Parteien einander vertrauliche Informationen offenlegen. „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder aufgrund ihrer Natur oder der Umstände ihrer Offenlegung als vertraulich anzusehen sind. Dazu gehören insbesondere Informationen über die interne Organisation der Parteien sowie deren Geschäftsbeziehungen zu Dritten.

Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die

  • von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Bezug zu den vertraulichen Informationen entwickelt wurden;
  • allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass gegen diese Vereinbarung verstoßen wird;
  • von Dritten rechtmäßig erlangt wurden, die keiner Vertraulichkeitspflicht gegenüber der offenlegenden Partei unterliegen.
  • Jede Partei schützt die vertraulichen Informationen der anderen Partei mit mindestens derselben Sorgfalt wie ihre eigenen vertraulichen Informationen, in jedem Fall jedoch mit angemessener Sorgfalt.

Eine Offenlegung vertraulicher Informationen ist nur zulässig

  • mit vorheriger Zustimmung der offenlegenden Partei;
  • soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist;
  • im Rahmen gerichtlicher oder behördlicher Verfahren oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen;
  • gegenüber Beratern wie Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten oder Steuerberatern, sofern diese zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

Jede Partei beschränkt den Zugang zu vertraulichen Informationen auf diejenigen Mitarbeiter, die diese zur Erfüllung der Vereinbarung benötigen, und verpflichtet sie zu angemessener Vertraulichkeit, soweit rechtlich zulässig auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

Die Verpflichtungen aus diesem Abschnitt gelten auch nach Beendigung der Vereinbarung fort.

Das Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten gemäß seiner Datenschutzerklärung und unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzgesetze. Es trifft hierfür angemessene technische und organisatorische Maßnahmen. Soweit die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag schließen, gehen dessen Bestimmungen im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten vor.

9. Haftung, Gewährleistung und Freistellung

Das Unternehmen haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

In allen übrigen Fällen haftet das Unternehmen bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung ist auf den Betrag begrenzt, den der Kunde im jeweiligen Vertragsjahr für die Services zahlt.

Weiterhin ist eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder sonstige Folgeschäden in Fällen einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie durch das Unternehmen.

Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Unternehmens.

Die Gewährleistung für nur unerhebliche Beeinträchtigungen der Tauglichkeit der Services ist ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.

Der Kunde stellt das Unternehmen von allen Ansprüchen, Schäden, Kosten und Aufwendungen, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungs- und Anwaltskosten, frei, die aus oder im Zusammenhang mit

  • einer Nutzung der Services durch den Kunden unter Verstoß gegen diese Vereinbarung;
  • einer Verletzung der in dieser Vereinbarung geregelten Pflichten oder Beschränkungen durch den Kunden; oder
  • Ansprüchen Dritter, die darauf beruhen, dass vom Kunden über die Services bereitgestellte oder verarbeitete Inhalte Schäden verursacht haben,

entstehen.

10. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, soweit diese auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist. Zahlungspflichten bleiben hiervon unberührt.

Ein Ereignis höherer Gewalt ist ein Ereignis oder Umstand außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei, insbesondere: Naturereignisse; Überschwemmung, Feuer, Erdbeben, Epidemien oder Explosionen; Krieg, Invasion, bewaffnete Konflikte, terroristische Handlungen oder Drohungen, Aufruhr oder sonstige Unruhen; staatliche Anordnungen, Gesetze oder behördliche Maßnahmen; Embargos oder Blockaden; nationale oder regionale Notstände; Streiks, Arbeitsniederlegungen, Arbeitsverlangsamungen oder sonstige Arbeitsstörungen; Ausfall oder erhebliche Einschränkung der Energieversorgung oder von Transportmitteln.

Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich in Textform über das Ereignis höherer Gewalt, dessen voraussichtliche Dauer sowie die Auswirkungen auf die Leistungserbringung. Sie unternimmt angemessene Anstrengungen, um die Auswirkungen zu begrenzen und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen so bald wie möglich wieder aufzunehmen.

Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 30 Tage an, ist jede Partei berechtigt, die Vereinbarung durch Mitteilung in Textform zu kündigen.

11. Gewährleistung & Zusicherungen

Die Services werden „wie besehen“ und „wie verfügbar“ bereitgestellt. Das Unternehmen übernimmt keine Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf die Services oder die darin enthaltenen Informationen – das Unternehmen stellt die Services gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung nach bereit und wendet dabei angemessene Sorgfalt und Fachkunde an.

Die Services stellen keine Rechtsberatung dar, sondern eine deterministische Entscheidungshilfe anhand öffentlich einsehbarer Kriterien. Der Kunde erkennt an, dass die von den Services erzeugten Ergebnisse (insbesondere Klassifizierungen, Risikoeinstufungen, Checklisten, Vorlagen und Berichte) auf den vom Kunden eingegebenen Angaben sowie auf den zum jeweiligen Zeitpunkt hinterlegten Kriterien beruhen und unvollständig, unzutreffend oder infolge von Rechts- oder Rechtsprechungsänderungen veraltet sein können. Das Unternehmen übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Ergebnisse zutreffend, vollständig oder für die Zwecke des Kunden geeignet sind oder dass ihre Nutzung die Einhaltung regulatorischer Anforderungen, einschließlich der KI-Verordnung, gewährleistet. Der Kunde nutzt die Ergebnisse auf eigenes Risiko und überprüft sie vor einer Weiterverwendung gemäß seinen Pflichten nach Abschnitt 4. Die bereitgestellten Dokumentenvorlagen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine auf den Einzelfall bezogene rechtliche Prüfung.

Das Unternehmen gewährleistet nicht, dass die Services jederzeit fehlerfrei, unterbrechungsfrei oder ohne Störungen verfügbar sind. Es ist berechtigt, Wartungen, Aktualisierungen und Verbesserungen an den Services und der zugrunde liegenden Infrastruktur durchzuführen. Dies kann zu vorübergehenden Einschränkungen oder Unterbrechungen führen. Für Wartungen und damit verbundene Einschränkungen gilt ergänzend Abschnitt 3. Soweit möglich, informiert das Unternehmen den Kunden im Voraus über geplante Maßnahmen. Weitergehende Gewährleistungen sind ausgeschlossen.

12. Änderung der Bedingungen

Das Unternehmen ist berechtigt, diese Bedingungen zu ändern, soweit die Änderung für den Kunden unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen beider Parteien zumutbar ist. Dies gilt insbesondere, um Änderungen von Gesetzen, regulatorischen Anforderungen oder verbindlicher Rechtsprechung umzusetzen, die Services an technische oder betriebliche Entwicklungen anzupassen oder Änderungen vorzunehmen, die für den Kunden keine wesentlichen rechtlichen oder wirtschaftlichen Nachteile mit sich bringen, etwa Anpassungen des Registrierungsprozesses oder von Kontaktdaten.

Das Unternehmen informiert den Kunden mindestens einen Monat vor dem geplanten Wirksamkeitsdatum per E-Mail über die beabsichtigte Änderung. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gilt die Änderung als genehmigt. Das Unternehmen weist den Kunden in der Mitteilung ausdrücklich auf diese Folge hin.

Widerspricht der Kunde innerhalb der Frist in Textform, gelten die bisherigen Bedingungen fort. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, die Vereinbarung mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen.

13. Marketing

Das Unternehmen ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden sowie eine allgemeine Beschreibung der erbrachten Services in Kundenlisten, Marketingmaterialien und auf seinen Websites zu verwenden, sofern der Kunde zuvor in Textform zugestimmt hat. Die Zustimmung kann vom Kunden jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen werden. Die Verwendung erfolgt im Einklang mit etwaigen vom Kunden in Textform bereitgestellten Markenrichtlinien.

Im Übrigen darf keine Partei den Namen, das Logo oder sonstige Kennzeichen der anderen Partei im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung in Pressemitteilungen oder öffentlichen Erklärungen ohne vorherige Zustimmung der jeweils anderen Partei verwenden. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert oder verzögert werden.

14. Verschiedenes

Gesamte Vereinbarung: Diese Vereinbarung stellt die vollständige Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Kunden in Bezug auf ihren Gegenstand dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen oder Absprachen zwischen den Parteien.

Änderungen: Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Kunden in Textform.

Widersprechende Bedingungen: Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern das Unternehmen ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zustimmt.

Mitteilungen: Mitteilungen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erfolgen in Textform, einschließlich per E-Mail, und sind wie folgt zu übermitteln:

  • an das Unternehmen: an hello@auditr.de;
  • an den Kunden: an die zuletzt vom Kunden zu diesem Zweck angegebene E-Mail-Adresse.

Der Kunde stellt sicher, dass seine Kontaktdaten stets aktuell sind.

Keine Abtretung: Der Kunde darf Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung nur mit vorheriger Zustimmung des Unternehmens in Textform abtreten oder übertragen.

Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die betroffene Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist der Sitz des Unternehmens.

Stand: 7. Juli 2026